Bildung und Teilhabe bei TUGY

Unterstützung für Familien

Damit alle Kinder die Möglichkeit haben, sich sportlich zu entfalten, können unsere Kurse auch über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gefördert werden.

Das BuT unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen dabei, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme für Sportangebote wie die TUGY-Kurse im Bereich Kinderturnen und Fußball.


Wer kann die Förderung nutzen?

Ihr Kind kann die BuT-Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie z. B.

  • Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten,
  • Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist,
  • und regelmäßig an einem TUGY-Kurs teilnimmt.

Welche Kosten werden übernommen?

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können monatlich bis zu 15 € für Sport- und Vereinsangebote wie die TUGY-Kurse beantragt werden.

Das bedeutet konkret:

  • Sie zahlen die Kursgebühr bei TUGY ganz normal weiter.
  • Mit dem BuT-Antragsformular (erhältlich über die Stadt Bonn, Köln oder den Rhein-Sieg-Kreis) können Sie die Erstattung von bis zu 15 € pro Monat beim zuständigen Amt beantragen.
  • Das Geld wird Ihnen nach Bewilligung direkt vom Amt zurückerstattet.

So profitieren Familien mit kleinerem Budget von einer spürbaren Entlastung und Kinder erhalten die Möglichkeit, regelmäßig an den TUGY-Kursen teilzunehmen.


Wie läuft die Beantragung?

  1. Antrag stellen
  2. Unterlagen einreichen
    • Nachweise über Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag
    • Teilnahmebestätigung für den TUGY-Kurs

Unser Ziel bei TUGY

Wir möchten, dass jedes Kind die Chance hat, sich zu bewegen, Spaß zu haben und seine Fähigkeiten zu entwickeln – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Wenn Sie Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket haben oder Hilfe beim Antrag benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt!