Bildung und Teilhabe

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt das Amt einen Teil des Kursbeitrags – bis zu 15 € im Monat. Wir helfen euch beim Antrag.

Wer bekommt die Förderung

Das muss zutreffen

✓Ihr bezieht Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
✓Euer Kind ist unter 18 Jahre alt.
✓Euer Kind nimmt regelmäßig an einem TUGY-Kurs teil.

Trifft alles zu? Dann steht euch der Zuschuss zu – unabhängig davon, in welchem unserer Kurse euer Kind ist.

Was das im Monat ausmacht

Euer Anteil mit BuT

Zuschuss für Sport- und Vereinsangebotebis zu 15 €
Bambini Turnen statt 46 €ab 31 € im Monat
Junior Turnen statt 51 €ab 36 € im Monat
Fußball-Anfängerkurs statt 51 €ab 36 € im Monat

Wichtig: Ihr zahlt den Kursbeitrag bei uns ganz normal weiter. Das Amt erstattet euch den Zuschuss nach der Bewilligung direkt zurück.

So läuft der Antrag

Schritt 1

Antrag holen

In Bonn beim Jobcenter oder beim Sozialamt, im Rhein-Sieg-Kreis beim zuständigen Amt. Die Formulare gibt es auch online:

Schritt 2

Unterlagen einreichen

✓Nachweis über Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag
✓Teilnahmebestätigung für den TUGY-Kurs – die stellen wir euch aus, schreibt uns einfach kurz

Eine Mail an info@tugy.de mit dem Namen eures Kindes und dem Kurs reicht. Ihr bekommt die Bestätigung meist am selben oder am nächsten Tag zurück.

Schritt 3

Erstattung bekommen

Nach der Bewilligung überweist euch das Amt den Zuschuss. Am Kurs selbst ändert sich nichts – euer Kind turnt weiter wie gewohnt.

Ihr seid unsicher, ob es klappt?

Dann fragt uns trotzdem. Wir sehen solche Anträge regelmäßig, kennen die Formulare und sagen euch ehrlich, ob sich der Weg für euch lohnt. Kein Kind soll bei uns aufhören müssen, weil das Geld knapp ist.